Ob Umbau, Renovierung oder Gartenarbeit: Ein Container vor dem Haus ist praktisch – aber nur, wenn er auch dort stehen kann. Hier steht, wann Sie eine Genehmigung brauchen, wann ein Halteverbot sinnvoll ist und wie der Ablauf aussieht.
Container auf dem eigenen Grundstück
Steht der Container in Ihrer Einfahrt oder auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung der Stadt. Ein Halteverbot kann trotzdem sinnvoll sein, damit das Lieferfahrzeug den Container überhaupt abstellen und später wieder abholen kann.
Container auf der Straße oder dem Gehweg
Soll der Container im öffentlichen Straßenraum stehen, brauchen Sie eine Erlaubnis der Stadt. Damit der Platz am Liefertag auch wirklich frei ist, gehört meist eine Halteverbotszone dazu – für den Stellplatz und für das Rangieren des Lieferfahrzeugs.
Wie groß muss die Fläche sein?
- Kleiner Container bis etwa 7 m³: rund 8 bis 10 Meter
- Größerer Container: 10 bis 15 Meter, je nach Fahrzeug
- Dazu Platz zum Absetzen: Das Fahrzeug steht beim Abladen oft neben oder hinter dem Container
Fragen Sie im Zweifel Ihren Containerdienst, wie viel Platz das Fahrzeug braucht.
Wie läuft das mit BIEWAL ab?
- Sie wählen im Konfigurator den Zweck „Container“ und geben Adresse und Zeitraum an.
- Auf Wunsch übernehmen wir den Antrag bei der Stadt.
- Wir stellen die Schilder fristgerecht auf, dokumentieren die Zone und holen alles wieder ab.
Wichtig: Abholung mitdenken
Viele planen nur den Tag, an dem der Container kommt. Der Container muss aber auch wieder abgeholt werden – und auch dann muss das Fahrzeug Platz haben. Wählen Sie den Zeitraum deshalb so, dass Anlieferung und Abholung abgedeckt sind.
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